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   BGH, 06.07.1976 - 1 StR 277/76   

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https://dejure.org/1976,5887
BGH, 06.07.1976 - 1 StR 277/76 (https://dejure.org/1976,5887)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1976 - 1 StR 277/76 (https://dejure.org/1976,5887)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1976 - 1 StR 277/76 (https://dejure.org/1976,5887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkung des milderen Gesetzes - Änderung des gesetzlichen Strafrahmens nach Verurteilung - Herabsetzung der Mindeststrafe - Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung durch Revisionsgericht - Häufung von Ablehnungsanträgen - Rüge gesetzeswidriger Ablehnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 277/76
    Die Mitwirkung an einer Zwischenentscheidung genügt hierzu allein nicht (BGHSt 21, 334, 341); daß hierbei die Höhe einer zu erwartenden Strafe erörtert wurde, war bei einer Haftentscheidung wesentlich (vgl. § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 277/76
    Es sind deshalb die Rechtsgrundsätze anzuwenden, die in BGHSt 21, 4 zur früheren Fassung des § 275 StPO ausgesprochen worden sind.
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 277/76
    Im übrigen kann auf eine vorschriftswidrige Besetzung der Beschlußkammer eine Rüge nicht gestützt werden (BGHSt 18, 200).
  • BGH, 20.12.1966 - 1 StR 477/66

    Großeltern - Nebenklageberechtigung - Getöteter durch strafbare Handlung

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 277/76
    Bei einem schwer trennbaren Gesamtgeschehen ist eine Teilvereidigung unzulässig (vgl. BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; Urteil vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Die Teilvereidigung ist unzulässig, wenn Gegenstand der Aussage ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen ist (BGH GA 1968, 149 m.w.N.: BGH, Urteile vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76 - und vom 6. Juli 1976 - 1 StR 277/76).
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